0 % Steuern? Nur auf dem Papier.
Dubai wirbt mit Steuerfreiheit. Doch für in Deutschland ansässige Unternehmer gilt das Welteinkommensprinzip (§ 1 AStG).
Einkünfte aus Dubai sind steuerpflichtig, solange der Lebensmittelpunkt in Deutschland bleibt.
Ohne Substanznachweis greift sofort die steuerliche Rückverlagerung.